Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.